HSK2022-08-16T11:28:22+02:00

Unsere Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur

Der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) wird von den offiziellen Vertretungen der Herkunftsstaaten oder von Elternvereinigungen angeboten und getragen. Zwei- und mehrsprachige Kinder können freiwillig den HSK-Unterricht besuchen. Die Anmeldung erfolgt bei der jeweiligen Trägerschaft. Das Departement BKS unterstützt die Durchführung des HSK-Unterrichts, indem es zwischen Gesamtschulleitung, Konsulaten und Elternvereinigungen vermittelt.

HSK Schule Suhr

Voraussetzungen

Die Sprache des HSK-Kurses ist die Familiensprache oder die Sprache eines Elternteils. Je nach Anbieter gelten weitere Voraussetzungen (z. B. Nationalität). Die Anmeldung gilt für die ganze obligatorische Schulzeit (2. – 9. Klasse) bzw. bis zu einer Abmeldung, die jeweils auf Ende des Schuljahres direkt an die Lehrpersonen der HSK-Kurse zu richten ist.

Ablauf

  • Schritt 1: Die Schulleitungen oder das Schulsekretariat drucken die benötigten Anmeldeformulare aus und verteilen sie an die Lehrpersonen der ersten Primar- und der Einschulungsklassen. Diese geben die Formulare an die Eltern ab.
  • Schritt 2: Die Eltern retournieren die Anmeldebogen ausgefüllt an die Klassenlehrpersonen. Diese übergeben sie bis Ende März an die Schulleitungen.
  • Schritt 3: Die Schulleitungen oder das Schulsekretariat sammeln die Anmeldungen und schicken sie vor den Frühlingsferien an die Koordinationsstellen der jeweiligen Sprachgruppe.

Achtung: Bitte senden Sie keine Anmeldeformulare an das Departement BKS.

Fristen & Termine

Die Verteilung der Anmeldeformulare an die Lehrpersonen der 1. Primar- und der Einschulungsklassen erfolgt bis Ende Februar. Der Versand der Anmeldungen an die entsprechenden Koordinationsstellen wird vor den Frühlingsferien vorgenommen.

Formulare & Online-Dienstleistung

Weitere Informationen finden Sie hier.

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